Rechtsprechung
VK Niedersachsen, 05.10.2005 - VgK-44/2005 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 26 Nr. 1 VOL/A; § 97 Abs. 7 GWB; § 107 Abs. 3 GWB; § 13 VgV; § 128 Abs. 1 GWB; § 128 Abs. 3 S. 1 GWB; § 128 Abs. 4 GWB; § 8 Abs. 1 Nr. 3 VwKostG
Rechtmäßigkeit der faktischen Teilaufhebung einer Ausschreibung; Vergaberechtliche Anforderungen an die Kalkulationsgrundlage eines öffentlichen Auftraggebers; Rechtmäßigkeit der Zulassung von Angeboten auf eine gesamte Losgruppe ohne gleichzeitige Forderung von ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der faktischen Teilaufhebung einer Ausschreibung; Vergaberechtliche Anforderungen an die Kalkulationsgrundlage eines öffentlichen Auftraggebers; Rechtmäßigkeit der Zulassung von Angeboten auf eine gesamte Losgruppe ohne gleichzeitige Forderung von ...
- oeffentliche-auftraege.de
Losweise Ausschreibung: Zuschlagskriterien für eine Ausschreibung von Einzellosen und Losgruppen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anforderungen an die Ausschreibung von Einzellosen und Losgruppen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77
Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit …
Auszug aus VK Niedersachsen, 05.10.2005 - VgK-44/05
Nach den zu § 80 VwVfG geltenden Grundsätzen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dann notwendig, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte ( BVerwGE 55, 299, 306 ). - OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04
Kosten Nachprüfungsverfahren Vergabekammer; Gesamtschuld
- OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der …
Auszug aus VK Niedersachsen, 05.10.2005 - VgK-44/05
Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00 , NZBau 11/2000, S. 543 ff.).
- OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01
Vergaberecht - Anwaltskosten
Auszug aus VK Niedersachsen, 05.10.2005 - VgK-44/05
Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00 , NZBau 11/2000, S. 543 ff.). - VK Arnsberg, 23.01.2003 - VK 2-27/02
"Aufhebung der Aufhebung"
Auszug aus VK Niedersachsen, 05.10.2005 - VgK-44/05
Sie ermöglichte ein willkürliches Vorgehen der Auftraggeberin, die sich ohne weiteres von Angeboten auf die gesamte Losgruppe entledigen könnte (vgl. dazu auch VK Arnsberg, Beschluss v. 23.01.2003, Az. VK 2-27/2002 : Eine Aufhebung ist willkürlich, wenn sie unter Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten des Auftraggebers vollzogen wird). - VK Düsseldorf, 17.12.1999 - VK-17/99
Unzulässigkeit der Auftragsvergabe für die Reinigung von Fußgängerzonen bei …
Auszug aus VK Niedersachsen, 05.10.2005 - VgK-44/05
Dies wäre angesichts der herrschenden Auffassung zu § 26 Nr. 1 c VOL/A, die den Nachweis der Unwirtschaftlichkeit bei fortbestehendem Bedarf an außergewöhnliche Umstände knüpft (vgl. VgK Düsseldorf, Beschluss v. 17.12.2005, Az. VK-17/99-L), nicht ausreichend. - OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 9/02
Kostenersatz bei Aufgabenübertragung durch die Vergabestelle?
Auszug aus VK Niedersachsen, 05.10.2005 - VgK-44/05
Aus-reichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung verga-berechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden (vgl. OLG Düs-seldorf, Beschluss v. 22.08.2002, Az.: Verg 9/02). - VK Niedersachsen, 11.10.2005 - VgK-45/05
Rechtmäßigkeit der faktischen Teilaufhebung einer Ausschreibung; …
Auszug aus VK Niedersachsen, 05.10.2005 - VgK-44/05
Vielmehr lässt sich dies etwa auch dem Auswertungsbogen der Auftraggeberin für die Losgruppe 12 - Parallelverfahren VgK-45/2005 - entnehmen, nach dem für 5 von 17 Losen (= Linien) keine Einzellosangebote, sondern lediglich 2 Angebote für die gesamte Losgruppe vorliegen.
- VK Düsseldorf, 31.10.2008 - VK-22/08
Beginn des Vergabeverfahrens bei Grundstücksveräußerung
Insbesondere für kommunale Unternehmen im Bereich des Personennahverkehrs wird angeführt, dass hier eine Gewinnorientierung regelmäßig nicht vorliege und diese daher nicht dem 4. Abschnitt der VOL/A unterfallen könnten, nachdem generelles Merkmal der Sektorenauftraggeber im Sinn des 4. Abschnitts des GWB sei, dass Wirtschaftlichkeitsaspekte Vorrang vor Vorsorgeüberlegungen hätten und deren Tätigkeit in erster Linie gewinnorientiert sei (VK Lüneburg, B. v. 11.10.2005 - Az.: VgK-45/2005; B. v. 05.10.2005 - Az.: VgK-44/2005). - VK Düsseldorf, 02.03.2007 - VK-05/07
Präklusion mit der Beanstandung der Wahl des Verhandlungsverfahrens; Übliche …
Insbesondere für kommunale Unternehmen im Bereich des Personennahverkehrs wird angeführt, dass hier eine Gewinnorientierung regelmäßig nicht vorliege und diese daher nicht dem 4. Abschnitt der VOL/A unterfallen könnten, nachdem generelles Merkmal der Sektorenauftraggeber im Sinn des 4. Abschnitts des GWB sei, dass Wirtschaftlichkeitsaspekte Vorrang vor Vorsorgeüberlegungen hätten und deren Tätigkeit in erster Linie gewinnorientiert sei (VK Lüneburg, B. v. 11.10.2005 - Az.: VgK-45/2005 ; B. v. 05.10.2005 - Az.: VgK-44/2005 ). - VK Düsseldorf, 02.03.2007 - VK-5/07
Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: Beteiligung eines Bewerbers, der sich am …
Insbesondere für kommunale Unternehmen im Bereich des Personennahverkehrs wird angeführt, dass hier eine Gewinnorientierung regelmäßig nicht vorliege und diese daher nicht dem 4. Abschnitt der VOL/A unterfallen könnten, nachdem generelles Merkmal der Sektorenauftraggeber im Sinn des 4. Abschnitts des GWB sei, dass Wirtschaftlichkeitsaspekte Vorrang vor Vorsorgeüberlegungen hätten und deren Tätigkeit in erster Linie gewinnorientiert sei (VK Lüneburg, B. v. 11.10.2005 - Az.: VgK-45/2005; B. v. 05.10.2005 - Az.: VgK-44/2005).